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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Reklame auf Internetseite "studenten-wg.de" durch Wohnungsmaklerin unzulässig

Einer Immobilienmaklerin kann untersagt werden, ihre gewerblichen Anzeigen auf einem bewusst maklerfreien Online-Plattform zu schalten, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile immobilienmaklerin-darf-nicht-auf-webseite-studenten-wg-de-werben-i-20-u-230-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090310.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.03.2009 - Az.: I-20 U 230/08).

Bei der Klägerin handelte es sich um das Internetportal "studenten-wg.de". Auf der Internetseite wurden ausschließlich Wohnungen angeboten, die von privat zu mieten waren, d.h. ohne Einschaltung eines kostenpflichtigen Maklers.

Die Immobilienmaklerin warb nun auf der Plattform für ihre gewerblichen Angebote.

Dies sei unzulässig, so die Düsseldorfer Richter.

Das klägerische Internet-Angebot richte sich nur an Kunden, die gezielt ohne die Zuhilfenahme eines Maklers eine Wohnung suchten. Würden aber auf dieser Internetseite entgegen der Erwartung der User Maklerkontakte beworben, so bestehe die Gefahr, dass zukünftig immer weniger Verbraucher die Internetseite nutzten.

Das habe zwangsläufig zur Folge, dass auch künftige Werbeinteressenten davon abgehalten würden, weitere Inserate zu schalten. Ein derartiger Rückgang von Inserenten führe unmittelbar zum Rückgang der Werbeeinnahmen und beeinträchtige den geschäftlichen Erfolg von "studenten-wg.de" massiv.

Die Beklagte habe ihr Handeln also zu unterlassen.

 

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