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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Reklame mit falschen Angaben zu Nachbestellungen unzulässig

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-falscher-behauptung-ueber-anfrage-zahlen-rechtswidrig-4-u-41-09-oberlandesgericht-hamm-20090604.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.06.2009 - Az.: 4 U 41/09) hat entschieden, dass ein Unternehmen, das mit falschen Behauptungen hinsichtlich etwaiger Kundennachfragen wirbt, sich wettbewerbswidrig verhält.Der Beklagte, der eine Schriftenreihe herausgab, umwarb sein Produkt mit den Aussagen: 

"Täglich gehen neue Anfragen und Nachbestellungen ein" 

Die Wahrheit war eine andere: Es gab nur sehr wenige interessierte Nachfragen nach dem Produkt.

Die Klägerin, eine Wettbewerberin, nahm den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Recht wie die Hammer Richter entschieden. Die Erklärungen seien nachweislich falsch und führten auch potentielle Kunden in die Irre. Denn der Beklagte erwecke den Eindruck, dass sein Produkt besonders begehrte sei, so dass der Verbraucher davon ausgehe, dass es von besonderer Qualität sein müsse.

 

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