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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Schadensersatz bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung

Erweist sich eine urheberrechtliche Abmahnung als unbegründet, so hat der Abgemahnte einen Anspruch, dass ihm seine entstandenen Kosten (hier: seine Anwaltskosten) ersetzt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 27.07.2015 - Az.: 7 O 20941/14).

Der Beklagte sprach wegen der Online-Nutzung eines Fotos eine Abmahnung aus. Diese Abmahnung stellte sich später als unbegründet heraus. Daraufhin verlangte der Abgemahnte den Ersatz seiner außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten.

Das LG München sprach ihm nun diesen Aufwendungsersatz zu.

Es seien die gleichen Kosten in gleicher Höhe entstanden wie die Abmahnkosten. Der Unterschied, dass das Abmahnungsschreiben nicht verfasst, sondern nur geprüft worden sei, wirke sich gebührentechnisch nicht aus. Insbesondere seien vom Beklagten nach Erhalt der Abmahnung dieselben juristischen Prüfungsarbeiten durchzuführen wie vom Beklagten vor Anfertigung der Abmahnung.

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