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Kategorie: Onlinerecht

Schleswig-Holstein: Liberalisierung des Glücksspiel-Marktes beschlossen

Mit den Mehrheitsstimmen der CDU und FDP hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am gestrigen Tag die Liberalisierung des Glücksspiel-Marktes beschlossen. In 3. Lesung wurde das Reformgesetz beschlossen <link http: www.landtag.ltsh.de plenumonline september2011 texte _blank external-link-new-window>(Gesetzesentwürfe hier).

Damit ist im nördlichsten Bundesland das staatliche Glücksspiel-Monopol gefallen. Private Buchmacher und Spiele-Anbieter können nun eine Fünf-Jahres-Lizenz beantragen, müssen dabei aber eine Abgabe von 20 Prozent ihres Ertrags an das Land entrichten.

Da Glücksspiel-Recht in Deutschland grundsätzlich Länderangelegenheit ist, kann jedes Bundesland selbst die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegen. Bislang hatten sich alle 16 Bundesländer stets auf einen gemeinsamen Staatsvertrag geeinigt, der dann in den Länderparlamenten umgesetzt wurde.

Diese Gemeinsamkeit hat nun ein Ende. Schleswig-Holstein geht einen eigenen Weg in puncto Glücksspiel und liberalisiert damit den Markt. Die 15 anderen Bundesländer hingegen haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Dieser wurde jedoch von der Europäischen Kommission massiv beanstandet und wird daher derzeit noch einmal überarbeitet.

Die praktischen und rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Handeln des Bundeslandes Schleswig-Holstein ergeben, sind vielfach und bislang weitgehend ungeklärt: Gilt für private Glücksspiel-Anbieter, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, ausschließlich das Recht ihres Heimat-Bundeslandes? Oder gilt, sobald sie außerhalb von Schleswig-Holstein geschäftlich tätig werden, das Recht des jeweils anderen Bundeslandes? Welches Recht gilt, wenn ein bayerischer Affiliate das Angebot eines Sportwetten-Anbieters aus Schleswig-Holstein bewirbt?

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