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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: softwarebilliger.de geht gegen Microsoft vor

Die Softwareverkaufsplattform "softwarebilliger.de" hat per einstweiliger Verfügung des LG Hamburg <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.04.2012 – Az.: 327 O 141/12) der Firma Microsoft die Veröffentlichung bestimmter negativer Äußerungen über die Plattform "softwarebilliger.de" untersagt.

Eine Pressemitteilung war mit "Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de" tituliert worden. In dieser Pressemitteilung wurde "softwarebilliger.de" der Vertrieb falscher Datenträger von Microsoft Windows-Betriebssystemen vorgeworfen.

 

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