Irreführende Tatsachen in einer Pressemitteilung über einen Mitbewerber sind rechtswidrig und können einen Unterlassungsanspruch begründen <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-pressemitteilung-aufgrund-faz-artikels-ueber-stromkonzern-verkauf-rechtswidrig-6-u-129-09-oberlandesgericht-koeln-20091127.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 27.11.2009 - Az.: 6 U 129/09).
Die Parteien waren konkurrierende Stromanbieter. Der Geschäftsführer der Klägerin gab ein Zeitungsinterview und erklärte, dass das Unternehmen zum Verkauf stehe und der favorisierte Kandidat ein ausländischer Anbieter sei.
Die Beklagte publizierte kurze Zeit später eine Pressemitteilung. Unter Berufung auf das Interview hieß es dort, dass der Kläger von einem ausländischen Energieriesen übernommen werden und damit seine wirtschaftliche Unabhängigkeit verliere.
Die Kölner Richter sahen darin eine irreführende und herabsetzende Äußerung.
Die Erklärungen des klägerischen Geschäftsführers seien nur gewesen, dass sich um einen Käufer bemüht werde, der die Klägerin bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten unterstütze. Die Behauptung, dass das Unternehmen seine EIgenständigkeit verliere, sei nie gefallen und daher unzutreffend.
Die Beklagte setze hier gezielt einen Mitbewerber herab. Ein solches Handeln sei auch nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.