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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Telekom-Kunde kann nicht sofortige Löschung von IP-Adresse verlangen

Ein Telekom-Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass seine IP-Adresse sofort nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht wird. Dem Telekommunikationsunternehmen ist bei einer sofortigen Löschung andernfalls die Abrechnung nicht möglich <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-sofortige-loeschung-der-ip-adresse-nach-verbindungsende-13-u-105-07-oberlandesgericht-frankfurt-20100616.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.06.2010 - Az.: 13 U 105/07).

Der Kläger, Kunde bei der Deutschen Telekom AG, besaß einen Internetanschluss und verlangte von dem TK-Unternehmen die sofortige Löschung der gespeicherten IP nach Ende der Verbindung.

Die Frankfurter Richter lehnten den Anspruch ab.

Die derzeitige Speicherpraxis der Deutschen Telekom AG, die IP erst nach sieben Tagen zu löschen, sei rechtmäßig. Die kurzfristige Speicherung sei erlaubt, weil die Daten einerseits dazu dienten, das korrekte Entgelt zu ermitteln. Und andererseits dazu verwendet würden, Störungen und Fehler an TK-Anlagen ausfindig zu machen.

Neben dem OLG Frankfurt a.M. haben mehrere Gerichte das kurzfristige Speichern der IP-Adresse (meistens ein Zeitraum von 7 Tagen) als rechtlich einwandfrei eingestuft (u.a. <link http: webhosting-und-recht.de urteile landgericht-darmstadt-20070606.html _blank external-link-new-window>LG Darmstadt, Urt. v. 06.06.2007 - Az.: 10 O 562/03; <link http: webhosting-und-recht.de urteile amtsgericht-bonn-20070705.html _blank external-link-new-window>AG Bonn, Urt. v. 05.07.2007 - Az.: 9 C 177/07).



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