Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige Grundlagen-Entscheidung zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Amazon-Warenlieferungen ("fulfillment by amazon") getroffen (BFH, Beschl. v. 29.04.2020 - Az.: XI B 113/19).
Amtlicher Leitsatz des BFH ist:
"Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" bzw. "Paneuropäischer Versand durch Amazon"), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung verschafft wird."