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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Oldenburg: Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen i.H.v. 1.100 EUR unzureichend

Das OLG Oldenburg hat noch einmal bekräftigt, dass nur eine entsprechend hohe Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr ausschließt <link http: www.online-und-recht.de urteile vertragsstrafe-von-1100-eur-nicht-ausreichend-1-w-37-09-oberlandesgericht-oldenburg-20090812.html _blank external-link-new-window>(OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.08.2009 - Az.: 1 W 37/09).

Wegen einer Wettbewerbsverletzung verlangte der Kläger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100,- EUR. Der Beklagte gab zwar die Erklärung ab, jedoch nur mit einer Vertragsstrafe iHv. 1.100,- EUR.

Dies sei unzureichend, so die Oldenburger Richter. Eine solch niedrige Summe schließe nicht die Wiederholungsgefahr aus, denn die Höhe habe keine ausreichende  abschreckende Wirkung.

Ähnlich erst vor kurzem das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile beschraenkung-der-vertragsstrafe-in-unterlassungserklaerung-unwirksam-310-o-281-09-landgericht-hamburg-20091002.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.10.2009 - Az. 310 O 281/09), das die Formulierung "Überprüfung durch das Amtsgericht" als unwirksam ansieht, da hierdurch der Anspruch auf maximal 5.000,- EUR begrenzt wird.

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