Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unzulässige AGB-Klausel zu Teillieferung in Online-Shop

Eine unklare Klausel zu Teillieferungen in den AGB eines Online-Shops ist unwirksam, da sie Verbraucher unzumutbar benachteiligt und gegen § 308 Nr. 4 BGB verstößt.

Eine Regelung zu Teillieferung in einem Online-Shop kann wettbewerbswidrig sein, weil sie den Käufer benachteiligt (LG Köln, Urt. v. 20.06.2024 - Az.: 31 O 281/23).

Die Beklagte verwendete in ihrem Online-Shop nachfolgende AGB:

“Die Lieferung kann auch in Teillieferungen ohne Mehrkosten für den Besteller erfolgen, wenn dies wegen der Vielzahl oder Größe der Produkte erforderlich ist.”

Das LG Köln bewertete die Klausel als unzulässig. 

Die Regelung mache nicht hinreichend klar, wann und unter welchen Umständen eine solche separate Auslieferung möglich sei:

"Eine Klausel ist (…) dann unwirksam, wenn sie die Möglichkeit zur Teillieferung zwar nicht in das freie Belieben des Unternehmers stellt, aber die Bedingung der Ausübung des Teillieferungsrechts durch den Unternehmer für Verbraucher nach der Formulierung der Klausel nicht vorhersehbar ist. Schon dies bedeutet erhebliche Nachteile. 

Denn wenn sich der Klausel keine hinreichend klaren Kriterien für die Teillieferung entnehmen lassen, sind Verbraucher zumindest bei einer mengenmäßig oder umfangsmäßig größeren Bestellung gezwungen, sich auf eine Teillieferung einzustellen."

Die Kölner Richter sahen eine solche Konstellation im vorliegenden Fall:

"Gemessen an diesen Voraussetzungen ist die Klausel (…) mit § 308 Nr. 4 BGB nicht zu vereinen. 

Nach dem Inhalt der Klausel ist die Beklagte zu Teillieferungen berechtigt, in Fällen, in denen dies wegen der Vielzahl oder Größe der Produkte erforderlich ist.

Verbraucher können dieser Formulierung nicht entnehmen, bei welchen Bestellungen es zu Teillieferungen kommen kann. Die Klausel enthält keinen, auch nur ungefähren, Anhaltspunkt, bei welchen Produkten, Verpackungsgrößen oder Mengen Vorkehrungen für Teillieferungen zu treffen sind. (…)

Es kommt nach dem oben Gesagten auch nicht darauf an, dass die Klausel, zugunsten von Verbrauchern, weiter regelt, dass Verbrauchern für den Fall der Teillieferung keine Mehrkosten entstehen. Das Erfordernis, sich ggf. an mehreren Tagen für eine Teillieferung bereitzuhalten, ist für sich genommen ein unzumutbarer Nachteil, wenn, wie hier, sich Verbraucher hierauf nicht einstellen können."

Rechts-News durch­suchen

05. Dezember 2024
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher durch ein irreführendes TÜV-Logo und geschönte Kundenbewertungen, was als Wettbewerbsverstoß eingestuft wurde.
ganzen Text lesen
03. Dezember 2024
Ein Unternehmen darf sich als Hersteller bezeichnen, wenn es rechtlich nach dem Produktsicherheitsgesetz als solcher gilt, auch bei Fremdfertigung.
ganzen Text lesen
02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen