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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Urheber hat Anspruch auf Nennung bei Teilübernahme aus computeranimiertem Film

Der Urheber des computeranimierten Films "Imagefilm Stuttgart 21" hat einen Anspruch auf Nennung seinem Namens, wenn in einer Nachrichtensendung ein Bild aus diesem Werk gezeigt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile nutzung-eines-bilds-aus-film-zu-stuttgart-21-ohne-urhebernennung-rechtswidrig-310-o-1-11-landgericht-hamburg-20110107.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 07.01.2011 - Az.: 310 O 1/11).

Die Beklagte nutzte für eine Nachrichtensendung ein Bild aus dem Film des Klägers, ohne ihn als Urheber des Filmwerkes anzugeben. Hierin sah der Kläger eine Urheberrechtsverletzung.

Die Hamburger Richter teilten diese Einschätzung und stuften das Handeln der Beklagten als Rechtsverstoß ein.

Der Imagefilm und auch einzelne Bilder hieraus seien urheberrechtlich geschützt. Bei der Entnahme einzelner Bilder hätte der Kläger als Urheber genannt werden müssen. Da dies unterblieben sei, habe die Beklagte geltenden Recht verletzt.

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