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Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Urheberrechtsschutz einer Bildschirmoberfläche nur bei graphischer Gestaltung

Das OLG Karlsruhe <link http: www.online-und-recht.de urteile bildschirmmaske-nicht-als-computerprogramm-geschuetzt-6-u-46-09-oberlandesgericht-karlsruhe-20100414.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.04.2010 - Az.: 6 U 46/09) hat entschieden, dass eine Bildschirmoberfläche nicht als Computerprogramm geschützt ist.

Die Klägerin unterhielt eine marktführende Software aus dem Tourismusbereich. Sie war der Ansicht, dass die Beklagte ihre Software, insbesondere die Bildschirmmaske, nachgeahmt und somit ihre Urheberrechte verletzt habe.

Die Karlsruher Richter erteilten dieser Ansicht eine klare Absage.

Die erwähnte Bildschirmmaske sei nicht urheberrechtlich geschützt. Bei ihr handle es sich nicht um ein Computerprogramm, sondern lediglich um das Ergebnis eines EDV-Vorgangs. Daher komme ein Schutz als Software nicht in Betracht.

Genauso wenig genieße die Bildschirmmaske allgemeinen urheberrechtlichen Schutz, denn nicht die graphische Gestaltung und damit die kreativ-schöpferische Leistung stehe hier im Vordergrund.

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