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Kategorie: Onlinerecht

LAG Rheinland-Pfalz: Verdachtskündigung auch bei gelöschten Computer-Dateien wirksam

Auch bei gelöschten Computer-Dateien kann eine arbeitsrechtliche Verdachtskündigung wirksam sein, so das LAG Rheinland-Pfalz <link http: www.online-und-recht.de urteile auch-geloeschte-dateien-koennen-grund-fuer-verdachtskuendigung-sein-2-sa-776-08-landesarbeitsgericht-rheinland-pfalz-20090326.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.03.2009 - Az.: 2 Sa 776/08).

Dem Kläger, einem Polizisten, war durch eine Verdachtskündigung außerordentlich das Arbeitsverhältnis beendet worden. Das beklagte Land stützte sich auf den Verdacht, dass der Kläger auf seinem privaten Computer Dateien gespeichert habe, deren Besitz die Verwirklichung eines Straftatbestandes darstellten.

Die Dateien waren zwar gelöscht worden, konnten aber wieder hergestellt werden.

Die Kündigung sei zu Recht erfolgt, so die Richter.

Der Besitz des strafrechtlichen Materials sei als Anlass für die außerordentliche Kündigung ausreichend. Daran ändere auch nichts, dass die Materialien inzwischen gelöscht worden seien. Denn siei befänden sich trotz Löschung auch noch weiterhin auf der Festplatte und könnten als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden.

 

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