Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Vertragsstrafe von 1.000,- EUR bei PAngVO-Verletzung nicht genug

Eine Vertragsstrafe von 1.000,- EUR, die ein Schuldner im Rahmen einer Unterlassungserklärung wegen eines Verstoßes gegen die PAngVO anbietet, ist nicht ausreichend, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2014 - Az.: 3 W 123/14).

Eine Vertragsstrafe ist nur dann angemessen, wenn sie den Schuldner empfindlich träfe, wenn er die versprochene Unterlassung nicht einhalten würde, so die Richter.

Zwar handle es sich bei der vorliegenden Wettbewerbsverletzung nur um einen geringen Verstoß (fehlende Schaufensterpreisauszeichnung in einem Ladenlokal). Jedoch komme erschwerend hinzu, dass die Schuldnerin 7 Filialen betreibe.

Daher sei eine Höhe von 1.000,- EUR keinesfalls ausreichend, so dass die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausgeschlossen worden sei.

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen