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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Vodafone nicht zur Speicherung von IP-Adressen verpflichtet

In mehreren Beschlüssen hat das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 07.03.2013 - Az.: I-20 W 118/12, I-20 W 121/12, I-20 W 123/12, I-20 W 124/12, I-20 W 126/12, I-20 W 128/12, I-20 W 142/12, I-20 W 143/12, I-20 W 162/12) festgestellt, dass der Access-Provider Vodafone nicht verpflichtet werden kann, IP-Adressen zu speichern.

Mehrere Inhaber von urheberrechtlichen Nutzungsrechten wollen Vodafone dazu verpflichten, IP-Adressen zu speichern, damit Rechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen ermittelt werden konnten.

Vodafone speicherte jedoch keine solchen dynamischen IP-Adressen seiner Kunden. Daher würde der Auskunftsanspruch der Rechteinhaber ins Leere laufen. Um das zu vermeiden, ergehen sogenannte Sicherungsbeschlüsse, die den Provider zur (vorübergehenden) Aufbewahrung der Daten verpflichten.

Im vorliegenden Fall nun entschied das OLG Düsseldorf, dass keine gesetzliche Verpflichtung existiere, nicht vorhandene Daten zu speichern. Vielmehr begrenze sich die Aufbewahrungspflicht auf bereits vorhandene Daten. Eine darüber hinausgehende Pflicht, gesondert neu IP-Adressen zu erheben, bestünde nicht.

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