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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Werbeslogan "VIP.de - hier sind die Stars" nicht als Marke eintragbar

Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile werbeslogan-vip-de-hier-sind-die-stars-als-marke-nicht-eintragungsfaehig-bundespatentgericht--20090129.html _blank external-link-new-window>(Beschl. 29.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 166/05) hat entschieden, dass der Werbeslogan "VIP.de - hier sind die Stars" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig ist.

Der Kläger beantragte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Anmeldung des Werbeslogans "VIP.de - hier sind die Stars" für die Bereiche Bekleidung, Brillen und Computersoftware. Die Markenbehörde wies die Anmeldung zurück. Der Text sei ein allgemeiner Slogan, dem jede Unterscheidungskraft fehle.

Das DPMA habe zu Recht die Beanstandungen ausgesprochen, urteilten nun die BPatG-Richter.

Bei Slogans stehe in der Regel die Werbefunktion im Vordergrund, so dass der Verbraucher üblicherweise nicht auf die Herkunft einer Ware oder einer Dienstleistung schließe. In der Wortfolge sehe der Durchschnittsverbraucher lediglich eine abstrakte und pauschal anpreisende Werbeaussage, die nicht von einer bestimmten Marke geprägt sei.

Davon sei auch hier auszugehen. Der durchschnittliche Betrachter nehme die Aussage als bloßen Hinweis auf eine Internetadresse wahr, unter der VIPs zu finden seien. Keinesfalls sei darin der Charakter eines betrieblichen Herkunftsnachweises zu sehen.

Der Slogan könne daher nicht als Marke eingetragen werden.

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