Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Osnabruck: Werbung mit abgelaufenen Zertifikaten wettbewerbswidrig

Wirbt ein Sachverständiger auf seiner Homepage mit einem abgelaufenen Zertifikat für seine Dienstleistungen, liegt hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung (LG Osnabrück, Urt. v. 13.02.2018 - Az.: 16 O 460/17).

Der Beklagte war Bausachverständiger und warb auf seiner Homepage für seine Qualifikationen. Unter anderem gab er dort seine aktuellen und abgelaufenen Zertifikate an.

Das LG Osnabrück stufte dies als irreführend ein.

Wer mit einer abgelaufener Registrierung oder abgelaufenem Zertifikat werbe, müsse deutlich auf die fehlende Gültigkeit hinweisen. Andernfalls werde nämlich der Eindruck erweckt, das Prüfzeichen sei noch aktuell und wirksam. Dies sei aber gerade nicht der Fall. 

Dies gelte auch dann, wenn - wie hier - der Sachverständige über neuere Zertifikate verfüge. Denn durch die parallele Nennung der neuen, aktuellen Qualitätssiegeln und der alten, abgelaufenen Zertifikate entstünde beim Kunde die Einschätzung, der Sachverständige verfüge über zwei aktuelle Registrierungen, was eine besondere Sachkunde unterstreiche.

Rechts-News durch­suchen

28. Juli 2026
Eine Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis eingerechnet werden, wenn der Käufer sie durch eine höhere Bestellmenge vermeiden kann.
ganzen Text lesen
24. Juli 2026
Supermärkte sind nicht dazu verpflichtet, für Tütensuppen und Puddingpulver einen Grundpreis auszuweisen, da diese Produkte nicht nach Gewicht oder…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen