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Kategorie: Onlinerecht

BVerfG: Wirksamer Rechtsschutz bei Datenweitergabe durch Gerichte zwingend erforderlich

Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht  verfahrensbeteiligte Behörde ist effektiver Rechtsschutz zwingend erforderlich <link http: www.datenschutz.eu urteile effektiver-rechtsschutz-bei-datenweitergabe-durch-gericht-an-dritte--bundesverfassungsgericht-20141202 _blank external-link-new-window>(BVerfG, Beschl. v. 02.12.2014 - Az.: 1 BvR 3106/09).

Der Beschwerdeführer war als Beamter mit der Bearbeitung von Asylanträgen betraut. Über eine Kontaktanzeige lernte er eine Frau kennen, die erfolglos Asyl beantragt hatte. Zwischen dem Beschwerdeführer und dieser Frau kam es zu mehreren Treffen, bei denen eine gemeinsame Tochter gezeugt wurde. Da der Beschwerdeführer die Vaterschaft nicht anerkannte, strengte die Kindesmutter ein familiengerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft an, das vor dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht geführt wurde.

Die Dienstbehörde des Beschwerdeführers bat das Amtsgericht um Mitteilung, ob Presseberichte über einen Beschluss des Oberlandesgerichts zuträfen, der Beschwerdeführer habe sich „durch wahrheitswidrige Behauptungen Vorteile verschaffen“ wollen.

Das Ersuchen erfolge im Hinblick auf die Prüfung dienstrechtlicher Maßnahmen. Der am Amtsgericht mit dem familiengerichtlichen Verfahren befasste Richter verfügte daraufhin ohne weitere Begründung, der Dienstbehörde „unter Bezugnahme auf die Anfrage“ Kopien des Beschlusses des Oberlandesgerichts mit geschwärztem Namen der Mutter zu übersenden.

Der Beschwerdeführer beantragte beim Oberlandesgericht daraufhin die Feststellung, dass die Weitergabe von Aktenbestandteilen aus seinem nicht öffentlich verhandelten familienrechtlichen Verfahren an die nicht verfahrensbeteiligte Dienstbehörde rechtswidrig gewesen sei. Das Oberlandesgericht wies den Antrag als unzulässig zurück; das Verfahren nach §§ 23 ff. des Einfüh-rungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) sei vorliegend nicht eröffnet. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Verfassungsbeschwerde.

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde <link http: www.datenschutz.eu urteile effektiver-rechtsschutz-bei-datenweitergabe-durch-gericht-an-dritte--bundesverfassungsgericht-20141202 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 02.12.2014 - Az.: 1 BvR 3106/09) stattgegeben.

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