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Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: YouTube haftet als Störer für fremde Urheberrechtsverletzungen ab Kenntnis

Die Online-Plattform YouTube haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User ab Kenntnis <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Leipzig, Urt. v. 19.05.2016 - Az.: 05 O 661/15).

Es ging um die Fernsehdokumentation "Leben außer Kontrolle", die im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt wurde. Ein Nutzer fertigte zu Hause einen Mitschnitt an und lud dann die Datei bei YouTube hoch.

Die Rechteinhaberin forderte YouTube auf, die Datei zu löschen. Als YouTube den Nutzer, der die Datei hochgeladen hatte, anhörte, erklärte dieser, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegen könne, "da ich bezahlt habe (GEZ) und somit Miteigentümer bin“.

YouTube löschte den Film nicht, sondern verwies auf die unklare Rechtslage und dass die Klägerin gewisse Formalien im Rahmen des Notice-and-Take-Down-Verfahren nicht eingehalten habe.

Das LG Leipzig verurteilte die bekannte Online-Plattform zur Unterlassung.

Der Rechtsverstoß sei offensichtlich gewesen, denn die Antwort des des Nutzers sei klar rechtlich unerheblich gewesen. YouTube sei in einem solchen Fall verpflichtet, die Urheberrechtsverletzung zu beseitigen. Der Anspruchsteller müsse nicht - wie von YouTube gefordert - seinen Anspruch vollständig und umfassend nachweisen. 

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