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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Zur Ermittlung der Beschwer bei der unerlaubten Veröffentlichung von E-Mails

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-beschwer-bei-der-unerlaubten-veroeffentlichung-von-e-mails--bundesgerichtshof-20150113 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.01.2015 - Az.: VI ZB 29/14) hat sich zur Frage der Beschwer bei der unerlaubten Veröffentlichung von E-Mails geäußert.

Der Beklagte hatte im Internet ungefragt zwei E-Mails veröffentlicht und war vom Landgericht in erster Instanz zur Unterlassung verurteilt worden. Das OLG Koblenz ließ die Berufung nicht zu, da die Beschwer angeblich nur bei 500,- EUR liege und daher die Berufung unzulässig sei.

Gegen diese Festlegung der Beschwerdesumme ging der Beklagte vor.

Der BGH hat die Ermittlung der Beschwer durch die Vorinstanz für einwandfrei und richtig erklärt.

Bei der Ermittlung der Beschwer dürften nur die Nachteile herangezogen werden, die dem Beklagten durch die Unterlassung der Veröffentlichung entstehen würden. Alleine die Tatsache, dass für den Beklagten der Schutzbereich der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit eröffnet sei, führe nicht automatisch zu einer erheblichen Beschwer.

Im vorliegenden Fall sei kein sachlicher Grund erkennbar, welches gesteigerte Interesse der Beklagte habe, eine drei Jahre alte E-Mail-Kommunikation zu veröffentlichen. Auch wenn es sich dabei möglicherweise um einen Nachweis für eine unerfreuliche Kundenbehandlung handle, müsse berücksichtigt werden, dass aufgrund des einmaligen Vorfalls und der fehlenden Aktualität dem Geschehen nur ein geringes Gewicht zukomme.

Daher sei die Bewertung durch das OLG Koblenz nicht zu beanstanden.

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