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Kategorie: Thema:Datenschutz

AG Waldkirchen: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klage gegen Facebook wegen Scraping-Vorfällen übernehmen

Rechtsschutzversicherung zur Deckungszusage für eine Klage gegen Facebook wegen Daten-Scraping verpflichtet.

Eine Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, eine Deckungszusage für eine Klage gegen Facebook wegen der Scraping-Vorfälle zu erteilen (AG Waldkirchen, Urt. v. 30.11.2023 - Az.: 1 C 85/23).

Der Kläger war bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er wollte Facebook wegen der Scraping-Vorfälle auf Unterlassung und Schadensersatz verklagten und bat daher um Deckungszusage. Assekuranz lehnte ab. 

Daraufhin erhob Deckungsklage .

Das Gericht sprach dem Kläger den Anspruch zu:

"Gegen die Bezugsbeklagte ist vom Kläger eine Pflichtverletzung dahingehend behauptet worden, dass die vom Kläger in der Plattform hinterlegten Daten nicht genügend gesichert waren, so dass sich unbefugte Dritte in den Besitz dieser Daten bringen konnten und diese dann im Jahr 2021 veröffentlicht haben.

Der Kläger hat auch dargelegt, dass es ihm gegenüber zu einem Rechtsverstoß gekommen ist, denn seine Daten waren unter den über 5 Millionen Daten, die veröffentlicht wurden.

Die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche ergeben sich aus dem Pflichtverstoß der Bezugsbeklagten und dem dargestellten Verstoß dem Kläger gegenüber."

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung komme es auch nicht auf die Erfolgschancen der Klage gegen Facebook an, sondern entscheidend vielmehr allein die behauptete Pflichtverletzung:

"Für die Begründetheit der begehrten Deckungszusage kommt es nicht auf die konkreten Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage an, auch nicht der Höhe nach, sondern aufgrund der vom Kläger behaupteten Tatsachen besteht der Rechtsschutzfall, so dass Deckung dafür zu gewähren ist.

Der Versicherungsfall fällt auch in den versicherten Zeitraum, denn er ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Jahr 2021 eingetreten."

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