Der rechtswidrige Upload einer Software in einer P2P-Tauschbörse rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch iHv. 5.001,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile lizenzkosten-von-5001-eur-fuer-upload-einer-kfz-software-in-p2p-tauschboerse-28-o-603-09-landgericht-koeln-20100113.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 603/09).
Die Klägerin war Rechteinhaberin einer KFZ-Software. Der Beklagte bot die Software über eine P2P-Tauschbörse zum Upload bereit.
Die Kölner Richter sprachen der Klägerin ein Schadensersatzanspruch iHv. 5.001,- EUR zu.
Die Höhe des Schadens berechne sich auf Basis der Lizenzkosten. Bei der Berechnung im Wege der Lizenzanalogie fließe mit ein, was die Parteien im Vorfeld vernünftigerweise vereinbart hätten. Der Kläger habe hier darlegen können, dass er für die Lizenz üblicherweise einen Betrag von mindestens 5.001,- EUR erhalte.
Diesen Betrag stufte das Gericht daher auch für angemessen und ausreichend ein.