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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Reklame von Internetradio-Suchmaschine bei bloßen Privatkopien rechtswidrig

Die Werbung einer Internetradio-Suchmaschine mit dem Angebot "20 Songs gratis" ist irreführend, wenn der User lediglich Privatkopien anfertigen und nur Lieder herunterladen kann, die aktuell von Internetradiosendern gespielt werden. Der Nutzer geht bei der Reklame nämlich davon aus, dass er Musikstücke unmittelbar aus einer Datenbank erhält und nicht erst - möglicherweise tagelang - warten muss, bis sein gewünschtes Lied gespielt wird <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-20-songs-gratis-bei-blosser-speicherung-von-internetradio-irrefuehrend-i-20-u-30-10-oberlandesgericht-duesseldorf-20110125.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.01.2011 - Az.: I-20 U 30/10).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Wettbewerbsverein. Dieser ging gegen den Beklagten vor. Der betrieb ein Onlineportal, auf dem Computersoftware zur Suche und Aufzeichnung von Musikstücken in Internetradios angeboten wurde. Er warb mit der Aussage "20 Songs gratis".

Die Werbung mit den Worten "20 Songs gratis" sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, so das OLG Düsseldorf. Denn der User gehe davon aus, dass er tatsächlich 20 Lieder herunterladen könne, die aus einer aktuellen Datenbank stammten und die er unmittelbar - ähnlich wie bei den Portalen iTunes oder Musicload - erhalte. Auch gehe der User davon aus, dass er nicht nur eine Privatkopie bekomme, sondern auch Nutzungsrechte, die es ihm ermöglichten die Musik beispielsweise auch auf einer Party zu spielen.

Beides sei aber gerade nicht der Fall. Der Kunde werde bei dem Angebot gezwungen, zum Teil mehrere Tage eine Internetverbindung aufzubauen und abzuwarten, ob das favorisierte Lied im Internetradio gespielt werde. Die sei - vor allem für Kunden die keine Flatrate hätten - enorm kostenintensiv. Für den Entschluss eines Käufers sei vor allem entscheidend, ob die Musik sofort verfügbar sei und gerade nicht erst in einigen Tagen. 

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