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Kategorie: Presserecht

OLG Hamburg: Satirische Verwendung des Namens Michael Ballack in Reklame zulässig

Die Werbeäußerung einer Bank "Herr Abramowisch, Sie müssen Ballack nicht verkaufen! Kommen Sie lieber zur Bank mit 6 % Rendite" ist eine zulässige Satire und löst keinen Schadensersatzanspruch des bekannten Fussball-Spielers Michael Ballack aus <link http: www.online-und-recht.de urteile michael-ballack-muss-satirische-werbung-mit-seinem-namen-hinnehmen-7-u-125-09-oberlandesgericht-hamburg-20100302.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 125/09).

Der Kläger, der prominente Fussballer Michael Ballack, war bei dem englischen Fußballverein FC Chelsea unter Vertrag. Dieser Verein gehörte dem russischen Finanzinvestor Roman Abramowisch. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise und den finanziellen Schwierigkeiten, die auch die Fußballvereine trafen, wurde in den Medien diskutiert, ob Abramowisch den Verein verkaufen oder ob der FC Chelsea Ballack veräußern sollte.

Die Beklagte, eine Privatbank, schaltete daraufhin eine Anzeige mit folgenden Worten:

"Herr Abramowisch, Sie müssen Ballack nicht verkaufen! Kommen Sie lieber zur Bank mit 6% Rendite".

Der Nationalspieler verlangte daraufhin wegen der unerlaubten Verwendung seines Namens Schadensersatz.

Dieser Ansicht erteilten die Hamburger RIchter eine klare Absage.

Der Satz der Bank habe nicht ausschließlich Werbecharakter, sondern beinhalte zudem satirische Elemente. Es werde sich mit der Finanzkrise und den Folgen auseinandergesetzt. 

Insbesondere spreche für die Rechtmäßigkeit der Äußerung, dass der Kläger nicht die Produkte der Beklagten empfehle. Vielmehr werde der Name lediglich verwendet, um den überspitzten Unterton deutlich zum Ausdruck zu bringen.

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