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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Schmerzensgeldklage gegen Sportfunktionär wegen sexueller Belästigung abgewiesen

Ohne Erfolg ist der Versuch eines Sportlers geblieben, einen Sportfunktionär vor Gericht wegen sexueller Belästigung auf Zahlung von Schmerzensgeld und materielle Schäden in Haftung zu nehmen. Das Berliner Landgericht wies heute die Klage ab. Zur Begründung teilte der Richter mit, die nach Beweisaufnahme festgestellten Handlungen des Beklagten reichten für die verlangte Verurteilung nicht aus. Zwar könne es sein, dass der Kläger solche Handlungen als traumatisch erlebt habe. Dafür müsse der Beklagte jedoch aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht haften.

Das Gericht hatte während der Beweisaufnahme im November 2010 zum Schutz der Privatsphäre der Beteiligten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Kläger hatte Schmerzensgeld verlangt mit der Begründung, der Beklagte habe ihn bei einer Zusammenkunft im Juni 2007 sexuell belästigt und ihm mit dem Ende seiner Sportlerkarriere gedroht, falls er den Vorfall öffentlich mache. Unter den seelischen Folgen dieses Geschehens leide er bis heute. Der Beklagte hatte die Darstellung des Klägers zum Ablauf des Geschehens bestritten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Urteil vom 14.01.2011, Az.: 14 O 461/09

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin v. 14.01.2011

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