Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Schriftform-Klausel von DHL für Schadensanzeige unzulässig

Der Paket-Dienst DHL darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass Kunden Schäden schriftlich anzeigen müssen <link http: www.online-und-recht.de urteile dhl-darf-bei-schadensanzeige-nicht-auf-schriftform-bestehen-3-u-160-09-oberlandesgericht-koeln-20100427.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 27.04.2010 - Az.: 3 U 160/09).

Das bekannte Lieferunternehmen DHL verwendete in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgende Klausel:

"Zeigt der Absender oder Empfänger Beschädigungen der DHL nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich an, (…)"

Die Kölner Richter stuften diese Klausel als rechtswidrig ein.

Die Juristen verwiesen auf die handelsrechtlichen Vorschriften, nach denen eine Schadensanzeige auch per E-Mail und per Fax möglich sei.

Dadurch liege eine erhebliche Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften vor, die unzulässigerweise zu Lasten des Verbrauchers gehe und daher rechtswidrig sei.


Rechts-News durch­suchen

18. September 2025
Verluste durch Telefonbetrug gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich nicht absetzbar.
ganzen Text lesen
17. September 2025
Ein Reiseveranstalter muss sich falsche Werbeaussagen des Reisebüros zurechnen lassen.
ganzen Text lesen
16. September 2025
Wer sein Konto für dubiose Geldtransfers hergibt, riskiert eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche.
ganzen Text lesen
10. September 2025
Kein Schadensersatz für einen abgebrochenen Zahn, da Verbraucher im Müsli mit Kernen rechnen müssen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen