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Kategorie: Onlinerecht

OLG Schleswig: Sofortige Sperre durch Mobilfunk-Anbieter bei bloßem Zahlungsverzug rechtswidrig

Die AGB-Regelung eines Mobilfunk-Anbieters, wonach bei einfachem Zahlungsverzug bereits eine Sperrung des Netzes erfolgen kann, benachteiligt den Verbraucher einseitig und ist daher unwirksam, so das OLG Schleswig <link http: www.online-und-recht.de urteile unzulaessige-agb-klauseln-bei-sofortiger-netzsperrung-bei-zahlunsgsverzug-6-u-41-08-oberlandesgericht-schleswig-20090514.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 14.05.2009 - Az.: 6 U 41/08).

Die AGB-Klausel sah vor, dass bei einfachem Zahlungsverzug und ohne vorherige Androhung der Anbieter den Netz-Zugang sofort sperren konnte.

Die Richter des OLG Schleswig sahen dies als unzulässig an.

Die Norm erlaube der Beklagten bereits theoretisch bei einem ausstehenden Betrag von 1 Cent eine Sperrung vorzunehmen, da keine Mindestsumme genannt werde. Dies sei unverhältnismäßig.

Die Regelung sei zudem auch deswegen rechtswidrig, weil keine vorherige Androhung einer Sperrung ausgesprochen werde, der Kunde jedoch mit einer solchen sofortigen Leistungseinstellung nicht zu rechnen brauche.

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