Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M: Speicherung der SCHUFA-Einträge aus Kreditvertrag rechtmäßig

Die Übermittlung der bei der SCHUFA gespeicherten Daten aus einem Kreditvertrag ist zulässig. Dies gilt vor allem dann, wenn die sogenannten "harten" Negativmerkmale vorliegen. Die Meldung dient der Wahrung der berechtigten Interessen der Vertragspartner und der Allgemeinheit <link http: www.online-und-recht.de urteile uebermittlung-von-schufa-daten-bei-berechtigten-belangen-zulaessig-19-w-33-10-oberlandesgericht-frankfurt-20100713.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.07.2010 - Az.: 19 W 33/10).

Der Kläger hatte in der Vergangenheit einen Kreditvertrag bei einer Bank geschlossen. Die Bank erwirkt im späteren Verlauf eine rechtskräftig titulierte Forderung gegen den Kläger. Bei der SCHUFA wurden in diesem Zusammenhang seine personenbezogenen Daten gespeichert. Er war der Ansicht, dass er in die Speicherung nicht eingewilligt habe und diese daher rechtswidrig sei. Aus demselben Grund sei die Datenübermittlung an andere Banken unzulässig. Er begehrte daher die Sperrung des Datenbestandes.

Zu Unrecht.

Ob eine wirksame Einwilligungserklärung des Klägers vorliege oder nicht könne dahingestellt bleiben, denn die Speicherung und Datenübermittlung sei zulässig. Dies gelte vor allem deshalb, weil bei der SCHUFA die sogenannten "harten" Negativmerkmale, wie die titulierte Forderung, gespeichert seien.

Die Meldung diene der Wahrung der berechtigten Interessen der Vertragspartner und der Allgemeinheit. Nur so könnten Informationen eingeholt werden, die vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten schützten.

Rechts-News durch­suchen

12. Mai 2026
Eine Auskunftei darf frühere Anschriften für das Bonitätsscoring speichern und nutzen.
ganzen Text lesen
08. Mai 2026
Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Sommerbädern waren 2023 wegen der angespannten Sicherheitslage rechtmäßig.
ganzen Text lesen
06. Mai 2026
Ein Bürger kann von der Datenschutzbehörde kein bestimmtes Einschreiten gegen die Kamera eines Nachbarn verlangen, wenn kein DSGVO-Verstoß vorliegt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen