Ein Kind, das von seinem Vater nur die Handy-Nummer kennt, hat einen Auskunftsanspruch gegen das betreffende Telekommunikationsunternehmen <link http: www.online-und-recht.de urteile kind-hat-anspruch-auf-auskunft-ueber-handynummer-von-unbekanntem-vater-104-c-593-10-amtsgericht-bonn-20110208.html _blank external-link-new-window>(AG Bonn, Urt. v. 08.02.2011 - Az.: 104 C 593/10).
Die Mutter des klägerischen Kindes wurde bei einem einmaligen Sex-Kontakt mit einem Unbekannten schwanger. Von dem Unbekannten hatte sie nur die Handynummer. Da sie den Vater ihres Kindes identifizieren wollte, verlangte sie von dem betreffenden Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Mann. Das LG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-auskunftsanspruch-einer-mutter-auf-adresse-des-vaters-ihres-kindes-1-o-207-10-landgericht-bonn-20100929.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10) urteilte jedoch, dass ihr kein Auskunftsanspruch zustehe.
Daraufhin erhob das Kind selbst Klage. Und gewann nun vor dem AG Bonn.
Es bestehe ein legitimes Auskunftsinteresse, denn es habe Recht darauf zu erfahren, von wem es abstamme. Ebenso wichtig sei die Identifizierung zur Durchsetzung unterhaltsrechtlicher Ansprüche.
Insofern müssten die Interessen des Mannes auf Anonymität zurücktreten hinter dem berechtigten Anliegen des Kindes.
Das LG Stuttgart <link http: www.foren-und-recht.de urteile landgericht-stuttgart-20080111.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.01.2008 - Az.: 8 O 357/07) ist ebenfalls der Meinung, dass ein Online-Auktionshaus, auf dem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, zur Herausgabe der personenbezogenen Daten des "Ersteigerers" verpflichtet ist, wenn die Vermutung vorliegt, dass der "Ersteigerer" die "Versteigerin" geschwängert hat.