Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Presserecht

LG Lübeck: Überzogene Äußerungen können vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sein

Die rechtliche Zulässigkeit einer Meinungsäußerung muss immer Gesamtkontext bewertet werden. Drastische bzw. sehr kritische Äußerungen sind kein ausreichendes Indiz, um die Grenze zur Schmähkritik zu bejahen <link http: www.online-und-recht.de urteile auch-drastische-aussagen-koennen-von-der-meinungsfreiheit-umfasst-sein-14-s-135-10-landgericht-luebeck-20101028.html _blank external-link-new-window>(LG Lübeck, Urt. v. 28.10.2010 - Az.: 14 S 135/10).

Beide veröffentlichten im Rahmen einer Bürgermeisterwahl Texte im Internet. Der Kläger verfremdete ein Wahlkampf-Foto des Beklagten, so dass ein Totenkopf entstand.

Der Beklagte schrieb daraufhin auf seiner Homepage über den Kläger, dass dieser "zum Psychiater zur Begutachtung" gehöre und "Wer bezahlt den aus meiner Sicht psychisch kranken Herrn für seine diffamierende Tätigkeit?". Dies hielt der Kläger für unzulässig und begehrte Unterlassung.

Die Richter stuften die Äußerung als rechtlich zulässige Meinung ein.

Auch wenn die Erklärungen polemisch und drastisch seien, gehe es den Parteien nach wie vor um den Kern der Sache und nicht um die Herabwürdigung des Gegners. Daher sei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten.

Rechts-News durch­suchen

22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen
25. Februar 2026
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem ausländischen…
ganzen Text lesen
09. Januar 2026
Ein Professor scheiterte mit seiner Klage gegen eine Studie über rechtsextreme Positionen weitgehend. Das Gericht stellte die Wissenschaftsfreiheit…
ganzen Text lesen
08. Januar 2026
Ein Journalist hat einen Anspruch darauf, zu erfahren, von wem die Stiftung den Schabowski-Zettel gekauft hat. Das Presserecht wiegt schwerer als die…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen