Caroline von Monaco muss die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem privaten Skiurlaub nicht dulden, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile caroline-von-monaco-muss-veroeffentlichung-von-skiurlaubsbildern-nicht-dulden-27-o-186-10-landgericht-berlin-20100701.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.07.2010 - Az.: 27 O 186/10).
Die Beklagte, eine Zeitung, publizierte Bilder der bekannten Prinzessin und ihrer Kinder aus dem Skiurlaub in ihrem Print-Magazin.
Die Berliner Richter stuften dies als rechtswidrig ein.
Zwar sie die Klägerin eine Person der Zeitgeschichte, jedoch müsse sie nicht hinnehmen, dass private Bilder von ihr und ihren Kindern in der Zeitung veröffentlicht würden.
Es bestünde kein sachliches Informationsinteresse für die Berichterstattung. Vielmehr würde die Prinzessin in einem äußerst privaten Moment fotografiert, der für die öffentliche Meinungsbildung nicht notwendig sei.