Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: 1-EUR-Apothekengutschein rechtswidrig, aber kein Wettbewerbsverstoß

Die Abgabe eines 1-EUR-Gutscheins durch eine Apotheke verletzt zwar geltendes Recht, ist aber mangels Spürbarkeit kein verfolgbarer Wettbewerbsverstoß (KG Berlin, Urt. v. 13.03.2018 - Az.: 5 U 97/15).

Der beklagte Apotheker bot einen 1-EUR-Gutschein an. Das KG Berlin hatte nun zu entscheiden, ob dies mit der aktuellen Rechtslage vereinbar war.

Die Richter nehmen zwar einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtlichen Vorschriften an, wiesen die Klage aber im Ergebnis ab.

Denn, so die Robenträger, es fehle für eine Wettbewerbsverletzung an der notwendigen Spürbarkeit. Der Rechtsverstoß sei nicht geeignet, die Interessen der Verbraucher, sonstigen Marktteilnehmer oder Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen:

"Als geringwertige Kleinigkeiten sind nur kleinere Zugaben anzusehen, die sich als Ausdruck allgemeiner Kundenfreundlichkeit darstellen.

Auch wenn bei einer Publikumswerbung im Hinblick auf die leichtere Beeinflussbarkeit der Werbeadressaten von einer eher niedrigen Wertgrenze auszugehen ist, überschreitet in diesem Bereich eine Werbegabe im Wert von einem Euro die Wertgrenze noch nicht (...).

Unter diesen Umständen wäre auch ein heilmittelwerberechtlicher Verstoß (...) lauterkeitrechtlich nicht spürbar."

Das KG Berlin vertritt damit die exakt gegenteilige Ansicht als andere Oberlandesgerichte, die von einem verfolgbaren Rechtsverstoß ausgehen. 

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren vor dem BGH (I ZR 60/18) läuft.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen