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Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M.: 150,- EUR Schadensersatz für Musik-Upload bei P2P-Filesharing

Nach Ansicht des AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.02.2009 - Az.: 29 C 549/08 - 81) haften die Eltern für die von ihren minderjährigen Kindern begangenen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen.

Die Klägerin verlangte von den Erziehungsberechtigten die Zahlung der außergerichtlichen Abmahnkosten und Schadensersatz von 150,- EUR für den unberechtigten Musik-Upload.

Zu Recht wie die Frankfurt Richter entschieden.

Die Haftung der Eltern ergebe sich aus dem Umstand, dass sie ihr Kind nicht ausreichend über den ordnungsgemäßen Umgang mit Urheberrechten und dem Internet aufgeklärt hätten. Keine Entschuldigung sei es, dass die Eltern unter Umständen keinerlei Kenntnis davon hätten, was ihre Tochter oder ihr Sohn online machen würde.

Der Schadenersatz für derartige Urheberrechtsverletzungen sei danach zu bemessen, was vernünftige Parteien als fiktive Lizenz vereinbart hätten. Vorliegend sah das Gericht keinen Anlass, von den klägerseitig geforderten 150,- EUR abzuweichen. Als Gegenstandswert für die ebenfalls zu ersetzenden Abmahnkosten nahm das Gericht einen Streitwert von 10.000,- EUR an, was Abmahnkosten von etwas mehr als 650,- EUR ausmache.

 

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