Für Eilverfahren, die wegen der rechtswidrigen Zusendung von Spam-Mails geführt werden, ist ein Streitwert von 2.000,- EUR gerechtfertigt <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-in-eilverfahren-fuer-rechtswidrige-zusendung-von-werbe-e-mails-2000-eur-5-c-1005-11-amtsgericht-berlin-20110519.html _blank external-link-new-window>(AG Berlin-Mitte, Beschl. v. 19.05.2011 - Az.: 5 C 1005/11).
Der Kläger hatte ungefragt von der Beklagten E-Mails zugesendet bekommen.
Das Berliner Gericht orientiert sich dabei entscheidend an die Vorgaben des BGH, wonach in normalen Hauptsacheverfahren 3.000,- EUR festzusetzen seien. Da es sich hier um ein Eilverfahren handle, sei - so das Gericht - der Wert entsprechend zu reduzieren.
Somit sei ein Betrag von 2.000,- EUR angemessen.