Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Düsseldorf: 2500 EUR Streitwert für urheberrechtswidrigen Upload eines einzelnen Musikstücks

Der rechtswidrige Upload eines einzelnen Musikwerks in einer P2P-Musiktauschbörse rechtfertigt einen Streitwert von maximal 2.500,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile maximal-2500-eur-streitwert-fuer-p2p-upload-eines-musikstuecks-57-c-15740-09-amtsgericht-duesseldorf-20110405.html _blank external-link-new-window>(AG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011 - Az.: 57 C 15740/09).

Es ging um eine Urheberrechtsverletzung in einer P2P-Musiktauschbörse. Der Kläger setzte für den Rechtsverstoß einen Streitwert von 10.500,- EUR an. Der Beklagte meinte, dies sei eindeutig zu hoch gegriffen.

Das AG Düsseldorf stimmte dem zu und legte - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH - einen Streitwert von 2.500,- EUR fest. Diese Summe sei für den Upload eines einzigen Liedes angemessen und verhältnismäßig.

 

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen