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Kategorie: Onlinerecht

Ab heute: Neue Preisangabepflichten bei 0180-Rufnummern

Ab heute, dem 1. März 2010, gelten veränderte Preisangabepflichten für 0180-Rufnummern, die Unternehmer einzuhalten haben. 

Bislang reicht es aus, die Preisansage wie folgt vorzunehmen:

"Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können abweichen"

Dies ist zukünftig nicht mehr ausreichend. Vielmehr muss nunmehr für den Mobil-Bereich ebenfalls der konkrete Preis genannt werden. Die Bundesnetzagentur hat diesen einheitlich auf 42 ct/min festgelegt.

Die Preisangabe muss also ab heute lauten:

"Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis 42 ct/min."

Verstöße gegen diese Preisangabepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld bis zu 100.000,- EUR belegt werden. Zudem droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber.

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