Das LG Itzehoe <link http: www.online-und-recht.de urteile schleichwerbung-in-zeitschrift-fuer-diaet-produkte-unzulaessig-5-o-81-09-landgericht-itzehoe-20100406.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.04.2010 - Az.: 5 O 81/09) hat noch einmal klargestellt, dass eine als redaktioneller Artikel getarnte Werbung in einer Frauenzeitschrift wettbewerbswidrig ist.
Die Beklagte, eine Frauenzeitschrift, hatte eine als redaktionellen Artikel getarnte Werbung bei sich im Blatt veröffentlicht.
Die Richter beanstandeten dies als unzulässige Schleichwerbung.
Den Werbecharakter machten die Juristen insbesondere an dem Umstand fest, dass der Zeitungsbericht nur von einzigen Diät-Produkt gehandelt habe. Es seien weder Vergleichsprodukte angeführt worden noch seien kritische Aspekte des betreffenden Produktes beleuchtet worden.
Vielmehr fänden sich durchgehend oberflächliche und einseitige Formulierungen zugunsten des Warenherstellers.
Siehe dazu jüngst auch das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile getarnte-link-werbung-in-redaktionellem-teil-wettbewerbswidrig-29-u-2841-09-oberlandesgericht-muenchen-20091210.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09), wo es um verbotene versteckte Link-Werbung ging.
Siehe zu dieser Problematik auch unseren Podcast <link http: www.law-podcasting.de aeusserungsrecht-im-internet-schleichwerbung _blank external-link-new-window>"Schleichwerbung im Online-Bereich".