Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Aachen: Ankündigung eines Amoklaufs bei Facebook kann strafbar sein

Die Ankündigung eines Amoklaufs via Facebook kann eine strafbare Handlung darstellen <link http: www.jurpc.de jurpc _blank external-link-new-window>(LG Aachen, Urt. v. 05.09.2012 - Az.: 94 Ns 27/12).

Der minderjährige Angeklagte hatte über Facebook seinen Amoklauf ("dann laufe ich Amok") angekündigt. Daraufhin wurde er in der 1. Instanz wegen Störung des öffentlichen Friedens <link http: www.gesetze-im-internet.de stgb __126.html _blank external-link-new-window>(§ 126 StGB) verurteilt.

Das Berufungsgericht hat nun diese Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.

Zwar könne die Ankündigung eines Amoklaufs grundsätzlich die Straftat der Störung des öffentlichen Friedens erfüllen. Dies setze jedoch voraus, dass der Angeklagte davon ausging, dass die Ankündigung einer nicht unerheblichen Personenanzahl bekannt würde.

Im vorliegenden Fall erwartete der Jugendliche jedoch, dass seine Nachricht nur von maximal 40 Personen gelesen würde. Denn nur diese Anzahl hatte uneingeschränkten Zugang zu seinem Facebook-Profil.

Daher fehle es am erforderlichen Vorsatz, so dass keine strafbare Handlung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen