Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Ankündigung eines veränderten Buch-Nachdrucks als Originalausgabe irreführend

Wird in der Werbung ein vollständiger und inhaltsgleicher Nachdruck eines bekannten Buchwerkes angekündigt, liegt in Wahrheit aber nur eine verkürzte Edition vor, so handelt es sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Irreführung <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-bei-ankuendigung-einer-buch-neuausgabe-6-u-23-10-oberlandesgericht-koeln-20100611.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 11.06.2010 - Az.: 6 U 23/10).

Die Beklagte gab ein Fotobuch heraus, welches als identischer Nachdruck der Originalausgabe "SUMO" des weltbekannten Fotografen Helmut Newton beworben wurde. Die Originalausgabe war seinerzeit das teuerste und schwerste Buch, welches auf dem Markt erschienen war.

Die Beklagte warb mit den Aussagen:

"SUMO ist wieder da! SUMO ist wieder erhältlich!"
"Die Wiederauferstehung des teuersten Buches des 20. Jahrhunderts"
"Diese neue Ausgabe ist die Erfüllung eines Traums"

Der Nachdruck war jedoch nicht identisch mit dem Original. Vielmehr fehlten etwa 10% der Fotos.

Die Klägerin, eine Mitbewerberin, sah dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig an.

Die Kölner Richter teilten diese Einschätzung. Durch die Werbeaussagen werde der Eindruck erweckt, es handle sich um einen 100% Nachdruck, was aber gerade nicht der Fall sei.

Die Äußerungen der Beklagten riefen diese Täuschung hervor, so dass ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen sei.

Rechts-News durch­suchen

18. Mai 2026
Wer bei einer gerichtlich angeordneten IT-Durchsuchung Passwörter verweigert, muss mit Zwangsgeld rechnen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen