Wird in der Werbung ein vollständiger und inhaltsgleicher Nachdruck eines bekannten Buchwerkes angekündigt, liegt in Wahrheit aber nur eine verkürzte Edition vor, so handelt es sich hierbei um eine wettbewerbswidrige Irreführung <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-bei-ankuendigung-einer-buch-neuausgabe-6-u-23-10-oberlandesgericht-koeln-20100611.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 11.06.2010 - Az.: 6 U 23/10).
Die Beklagte gab ein Fotobuch heraus, welches als identischer Nachdruck der Originalausgabe "SUMO" des weltbekannten Fotografen Helmut Newton beworben wurde. Die Originalausgabe war seinerzeit das teuerste und schwerste Buch, welches auf dem Markt erschienen war.
Die Beklagte warb mit den Aussagen:
"SUMO ist wieder da! SUMO ist wieder erhältlich!"
"Die Wiederauferstehung des teuersten Buches des 20. Jahrhunderts"
"Diese neue Ausgabe ist die Erfüllung eines Traums"
Der Nachdruck war jedoch nicht identisch mit dem Original. Vielmehr fehlten etwa 10% der Fotos.
Die Klägerin, eine Mitbewerberin, sah dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig an.
Die Kölner Richter teilten diese Einschätzung. Durch die Werbeaussagen werde der Eindruck erweckt, es handle sich um einen 100% Nachdruck, was aber gerade nicht der Fall sei.
Die Äußerungen der Beklagten riefen diese Täuschung hervor, so dass ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen sei.