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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Auch Reproduktionsfotos sind urheberrechtlich geschützt

Nach Meinung des LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.05.2016 - Az.: 15 O 428/15) sind auch reine Reproduktionsfotos als Lichtbilder urheberrechtlich geschützt. 

Inhaltlich ging es um 17Fotos von Gemälden aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen. Sämtliche Gemälden unterlagen keinem urheberrechtlichen Schutz mehr, sondern waren gemeinfrei. Der Hausfotograf der Museen hatte entsprechende Fotos von den Gemälden angefertigt. 

Diese waren unerlaubt bei Wikipedia durch einen Dritten hochgeladen worden. Das Museum forderte daraufhin Wikipedia zur Löschung auf, diese berief sich jedoch auf die Gemeinfreiheit der Gemälde.

Das LG Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt. 

Würden von gemeinfreien Werken fotografische Reproduktionen angefertigt, so können diese durchaus als Lichtbild rechtlich geschützt sein. Dies gelte auch dann, wenn das abgelichtete Motiv gemeinfrei sei.

Ein Schutz sei insbesondere deswegen zu bejahen, weil die tatsächliche Abbildung der Gemälde technisch schwierig sei und mit einem nicht unerheblichen technischen und handwerklichen Aufwand evrbunden sei.

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