Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch gegen Instagram bei Beleidigungen und Fake-Accounts

Besteht auf Instagram ein Fake-Account, auf dem eine Person beleidigt wird, hat der Betroffene einen Auskunftsanspruch gegen das Portal auf Mitteilung sämtlicher relevanten Daten, die zu dem Fake-Account vorliegen (u.a. IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, E-Mail-Adresse des Anmelders) (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.02.2019 - Az.: 2-03 O 174/18).

Die Anspruchsstellerin begehrte die Gestattung eines Auskunftsanspruchs gegen Instagram.

Auf einem Fake-Account wurde der Name der Frau benutzt und zudem ein Foto von ihr verwendet. U.a. hieß es auf dem Profil:

"Ich bin eine schlampe, ich bin fett und habe eine große Nase, ich bin hässlich! Alle ficken mich wenn Du eine gute sex willst, dann bitte kontaktiere mich"

Die Klägerin wollte nun eine entsprechende Auskunft von Instagram, u.a. IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, E-Mail-Adresse des Anmelders.

Instagram wandte u.a. ein, dass der Anspruch zu weitreichend sei. Denn von der Anspruchsgrundlage (§ 14 Abs. 3 TMG) seien nur solche Daten erfasst, die zur Durchsetzung von Zivilklagen erforderlich sein. Hierunter würden nur die Bezeichnung der Partei und der Wohnort des Beklagten fallen.

Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht, sondern sprach der Anspruchssteller die Auskunft zu.

Da Instagram ein soziales Netzwerk sei, greife § 14 Abs. 3 TMG iVm. § 1 Abs.3 NetzDG ein, sodass die Gläubigerin ein entsprechendes Auskunftsrecht habe.

Der Anspruch erfasse auch solche Informationen wie IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und E-Mail-Adresse, denn diese Daten seien als Nutzungsdaten aufgrund der Verweisung in § 15 Abs. 5 S. 4 TMG ebenfalls mit erfasst. Der Gesetzgeber habe gerade keine Beschränkung auf den Name und die Anschrift beabsichtigt.

Rechts-News durch­suchen

05. Februar 2025
Unternehmen müssen B2C-Rechnungen per E-Mail Ende-zu-Ende-verschlüsseln, da eine reine Transportverschlüsselung laut DSGVO nicht ausreicht.
ganzen Text lesen
31. Januar 2025
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass "EncroChat"-Daten trotz Gesetzesänderung im Cannabishandel weiter als Beweismittel verwertbar sind.
ganzen Text lesen
30. Januar 2025
Datensammlung aus öffentlichen Verzeichnissen für Telefonwerbung nur zulässig, wenn eine Einwilligung für Telefonanrufe vorliegt.
ganzen Text lesen
29. Januar 2025
Ein Unternehmen kann keine Nutzerdaten von einer Bewertungsplattform verlangen, wenn die Kritik keine rechtswidrige Schmähkritik darstellt und auch…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen