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Kategorie: Onlinerecht

LG München I: Auszüge aus FAZ-Buchrezensionen verletzen Urheberrecht

Buch.de verletzt mit der Übernahme von Auszügen aus FAZ-Buchrezensionen das Urheberrecht <link http: www.boersenverein.de sixcms media.php _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 24.07.2013 - Az.: 21 O 7543/12).

Buch.de hatte auf seine Webseite Ausschnitte von Buchkritiken der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung übernommen. Der Verlag sah darin eine Verletzung seiner Rechte.

Das LG München bejahte einen solchen Rechtsverstoß.

Auch einzelne Auszüge aus Buchrezensionen seien urheberrechtlich schutzfähig, wenn sie die entsprechende Schöpfungshöhe erreichten. Dies sei im vorliegenden Fall zu bejahen.

Umfangreich und detailliert beschreibt das LG München in den Urteilsgründen, warum es in den Einzelfällen eine Schöpfungshöhe bejaht.

Buch.de habe auch kein Recht gehabt, die Kritiken ungefragt zu übernehmen.

Das Zitatrecht greife nicht ein, da kein Zitatzweck gegeben sei. Es fehle an dem erforderlichen eigenen Werk.

Es liege auch keine Branchenübung oder eine gewohnheitsrechtliche Handhabung vor. 

Es sei bereits sehr fraglich, ob nach einem bloßen Zeitraum zwischen 10-15 Jahren überhaupt von einem Gewohnheitsrecht ausgegangen werden könne. In jedem Fall fehle es aber an einer konkludenten Rechtseinräumung, denn sowohl die FAZ als auch die Süddeutsche hätten sich in der Vergangenheit bereits in vergleichbaren Fällen gegen eine Übernahme gewehrt.

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