Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Bank ist bei Phishing-Angriff Mitverschulden anzurechnen

Benutzt eine Bank noch nicht das sichere iTan-Verfahren, so ist dem Unternehmen bei Schäden, de im Rahmen von Phishing-Attacken entstehen, ein Mitverschulden von bis 70% anzurechnen <link http: www.online-und-recht.de urteile nach-phishing-angriff-hat-bank-begrenzten-schadensersatzanspruch-26-u-159-09-kammergericht-berlin-20101129.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 29.11.2010 - Az.: 26 U 159/09).

Die Klägerin, Kundin bei der beklagten Bank, wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Während des Online-Überweisungsvorgangs öffnete sich ein weiteres Fenster, welches äußerlich der Webseite der Beklagten entsprach. Die Klägerin wurde hierüber aufgefordert, vier weitere Tans einzugeben, da die erste Überweisung angeblich fehlgeschlagen sei. Am nächsten Tag wurden Überweisungen in Höhe von fast 15.000,- EUR vorgenommen.

Die Klägerin verlangte nun die Rückzahlung der 15.000,- EUR von der Bank.

Die Richter gaben der Klägerin teilweise Recht und sprachen ihr etwas mehr als 10.000,- EUR zu.

Die Beklagte könne der Klägerin zwar einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, dieser sei jedoch um 70 % zu kürzen. Dies liege daran, dass die Bank ihrerseits Sorgfaltspflichten verletzt habe, die zur Entstehung des Schadens beigetragen hätten. Schließlich nutze die Beklagte nicht das aktuelle und sicherere iTan-Verfahren, welches einen Angriff der vorliegenden Art verhindert hätte.

Rechts-News durch­suchen

22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Der Kreis muss die deutsche Pfandpflicht für dänische Kunden in Grenzshops durchsetzen.
ganzen Text lesen
20. Mai 2026
Ein Kreuzfahrtanbieter darf einen Agenturvertrag wegen Provisionsweitergabe nicht kündigen, da das Verbot gegen Kartellrecht verstößt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Inkassodienstleister dürfen Kartellschäden bündeln, müssen bei Überlastung aber die Verfahren trennen, sonst ist die Klage unzulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen