Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Begriff "Smartbook" darf von Qualcomm für Notebooks nicht benutzt werden

Nach Meinung der Kölner Richter hat die Smartbook AG den alleinigen Anspruch auf den Begriff "Smartbook" im Bereich Computer und Notebooks, da sie über eine entsprechende Markeneintragung verfügt <link http: www.online-und-recht.de urteile qualcomm-darf-nicht-den-namen-smartbook-verwenden-31-o-482-09-landgericht-koeln-20090813.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 13.08.2009 - Az.: 31 O 482/09).

Die deutsche Firma hat daher gegen den Notebook-Hersteller Qualcomm aus den USA eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt. Ob Qualcomm Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat bzw. einlegen wird, ist derzeit unklar.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
PUMA darf zwei ähnlich gestaltete Schuhdesigns einer Konkurrentin in Deutschland wegen Markenrechtsverletzung verbieten lassen.
ganzen Text lesen
17. September 2025
"Bayern Bazi" darf nicht als Marke eingetragen werden, da die Bezeichnung nur typisch bayerische Herkunft beschreibt und keine Unterscheidungskraft…
ganzen Text lesen
12. September 2025
"Nordic Wood" kann nicht als Marke für Baumaterialien eingetragen werden, weil der Begriff nur die Holzherkunft beschreibt und nicht…
ganzen Text lesen
26. August 2025
Ein Logistikdienstleister haftet als Störer, wenn er wissentlich den Versand gefälschter Markenware aus China unterstützt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen