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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Benachteiligende Regelungen in Verträgen zwischen Bauer-Verlag und Fotografen unzulässig

Der Bauer-Verlag darf in seinen Verträgen mit Fotografen eine Vielzahl von Klauseln, welche die Fotografen u.a. in Bezug auf die Rechtesituation, das Honorar und die Namensnennung massiv benachteiligen, nicht verwenden <link http: www.online-und-recht.de urteile bauer-verlag-darf-gegenueber-fotografen-eine-vielzahl-benachteiligender-klauseln-nicht-verwenden-5-u-113-09-oberlandesgericht-hamburg-20110601.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 01.06.2011 - Az.: 5 U 113/09).

Bei dem Beklagten handelte es sich um den Bauer-Verlag, der für verschiedene Produktionen selbständige Fotografen beauftragte und hierfür einen Rahmenvertrag verwendete. Der Kläger war der DJV (Deutscher Journalisten Verband) und beanstandete den Vertrag. Dort wurden eine Vielzahl von Klauseln verwendet, welche die Fotografen u.a. in Bezug auf das Honorar sowie die Rechtesituation massiv benachteiligten.

So erhalte der Fotograf beispielsweise ein Pauschalhonorar, mit dem alle Kosten und die vollständige Übertragung aller Rechte abgegolten sein sollten. Zudem entscheide nur der Verlag, ob er den Fotografen als Urheber eines Bildes nenne oder nicht. Weiter habe der Fotograf für sämtliche Rechtsverletzungen Dritter zu haften.

Das Gericht gab dem DJV Recht.

Es untersagte die weit überwiegende Anzahl der Klauseln, da diese die Fotografen in unangemessener Weise benachteiligten.

Gerade die Klauseln, in denen der Verlag das Pauschalhonorar und die vollständige und uneingeschränkte Nutzungsrechteübertragung festgelegt habe, sei rechtswidrig. Darüber hinaus sei auch die Klausel, in dem der Fotograf den Verlag von sämtlichen Forderungen und Rechtsverfolgungskosten freistellen solle, unverhältnismäßig und unzulässig.

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