Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Memmingen: Betreiber von Webseite haftet für urheberrechtswidrige Verwertung von Bildnis zu Werbezwecken

Der Betreiber einer Webseite ist verpflichtet, vor der Nutzung eines Model-Fotos zu Werbezwecken die rechtliche Situation vorab umfassend zu prüfen <link http: www.online-und-recht.de urteile umfassende-pruefungspflicht-bei-verwertung-fremden-bildnisses-zu-werbezwecken-12-s-796-10-landgericht-memmingen-20110504.html _blank external-link-new-window>(LG Memmingen, Urt. v. 04.05.2011 - Az.: 12 S 796/10).

Bei der Klägerin handelte es sich um ein Fotomodel, deren Bild von dem Fotografen in einem Internet-Portal hochgeladen wurde. Ohne ihre Kenntnis wurde das Lichtbild sodann von einem Mitarbeiter des Beklagten zunächst herunter- und im weiteren Verlauf zu Werbezwecken wieder hochgeladen. Der Beklagte wandte ein, von dieser Handlung seines Mitarbeiters sei ihm nichts bekannt.

Die Klägerin war der Auffassung, dass dies rechtswidrig sei, weil sie weder dem Upload noch der werbemäßigen Nutzung des Bildes zugestimmt habe. Es stelle eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar. 

Die Richter des LG Memmingen bejahten eine Rechtsverletzung.

Der Beklagte könne auch nicht erfolgreich einwenden, dass ein ihm nicht bekannter Mitarbeiter das Bild hochgeladen habe. Denn er selbst sei zum einen verpflichtet, vor Nutzung von fremden Fotos seiner Prüfungspflicht nachzukommen und die Rechtesituation zu klären. Zum anderen habe er seine Mitarbeiter so auszuwählen und zu instruieren, dass die erforderliche Sorgfalt eingehalten werde. 

Rechts-News durch­suchen

18. Mai 2026
Wer bei einer gerichtlich angeordneten IT-Durchsuchung Passwörter verweigert, muss mit Zwangsgeld rechnen.
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen