Der BGH hat in Sachen Übersetzerhonorare eine Grundlagen-Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-angemessenen-verguetung-von-uebersetzern-i-zr-38-07-bundesgerichtshof--20091007.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.10.2009 - Az.: I ZR 38/07) getroffen. In aller Kürze zusammengefasst:
"1. Bei einer Vereinbarung einer nicht angemessenen Vergütung kann der Urheber vom Vertragspartner die Anpassung des Vertrages verlangen.
2. Für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung von Übersetzern können die Vergütungsregeln für Autoren herangezogen werden.
3. Übersetzer, die ein angemessenes Pauschalhonorar als Garantiehonorar erhalten, sind ab dem 5.000. verkauften Exemplar zusätzlich mit 0,8 % des Nettoladenverkaufspreises bei gebundenen Büchern und 0,4 % des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbüchern zu vergüten."