Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile ehemaliger-raf-terrorist-muss-fotoveroeffentlichung-ohne-aktuellen-bezug-nicht-dulden-27-o-855-09-landgericht-berlin-20091008.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 855/09) hat entschieden, dass ein ehemaliger RAF-Terrorist die Abbildung eines Fotos in der Presse nicht hinnehmen muss, wenn kein Zusammenhang mit einem aktuellen Ereignis besteht.
Der Kläger, ein ehemaliges Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), war in der Vergangenheit wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1999 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Im Jahre 2007 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.
2009, also zwei Jahre später, veröffentlichte die Beklagte, eine Zeitung, ein Foto des Klägers und informierte die Öffentlichkeit über das Ermittlungsverfahren.
Zu Unrecht wie die Berliner Richter entschieden. Für die Verbreitung des klägerischen Lichtbildes bestehe kein ausreichendes Informationsinteresse. Die Publikation verletzte daher das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.
Alleine die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reiche hierfür nicht aus, auch wenn es bislang noch nicht eingestellt wurde. Zumal der Beginn der erneuten polizeilichen Verfolgung bereits zwei Jahre zurückliege und daher kein aktuelles Ereignis mehr sei.