Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Urheberrecht

KG Berlin: "Bulle von Tölz"-Autor kann nachträglich Auskunft über Einnahmen der Serie verlangen

Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile drehbuchautor-von-bulle-von-toelz-hat-auskunftsanspruch-ueber-einnahmen-24-u-88-09-kammergericht-berlin-20100113.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 24 U 88/09) hat entschieden, dass der Drehbuchautor der Fernsehserie "Der Bulle von Tölz" einen Auskunftsanspruch gegen den Fernsehsender SAT.1. hat.

Der TV-Sender hatte dem Autor einen Pauschalbetrag von 500.000,- EUR bezahlt. Aufgrund des großen Erfolges der Fernsehserie verlangte der Urheber nun aber eine vertragliche Nachvergütung.

Um die konkrete Summe der Nachvergütung beziffern zu können, sprachen die Berliner Richter dem Autoren einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der von SAT.1 erzielten Einnahmen zu.

Der Anspruch sei auch nicht durch die Pauschalvergütung abgegolten. Denn wenn ein krasses Missverhältnis zwischen dem überwiesenen Honorar und dem, was in Kenntnis des Erfolges gezahlt worden wäre, bestünde, dann habe der Urheber ein Recht auf Nachbesserung.

Die Vorinstanz, das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile buy-out-honorar-fuer-drehbuchautor-von-der-bulle-von-toelz-angemessen-16-o-8-07-landgericht-berlin-20090519.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.05.2009 - Az.: 16 O 8/07) war noch anderer Ansicht und hielt die getroffene Pauschalvergütung für fair und angemessen.


Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen