Das Bundeskabinett hat heute der Internetabzocke einen Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt. Mit der sogenannten „Buttonlösung“ müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
„Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen bei Online-Geschäften. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere“,
so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die den Gesetzentwurf vorgeschlagen hat.
In den vergangenen Jahren haben unseriöse Geschäftsmodelle im Internet immer weiter zugenommen. Was kostenfrei aussah, musste noch lange nicht kostenfrei sein. Um Verbraucher künftig vor solchen Fallen zu schützen, hat das Bundeskabinett heute dem Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet zugestimmt.
„Damit sind wir Vorreiter in der Europäischen Union“,
so die Ministerin. Der Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Der Bestellbutton muss unmissverständlich und klar erkennbar auf die entstehenden Kosten und die Zahlungspflicht hinweisen. Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. So wird das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel gestärkt.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger geht noch weiter:
„Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird.“
Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben.
Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten dafür eine Frist von zwei Jahren ein. Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 24.08.2011